Bikini Werbung von Ryanair von Britischer Werbeaufsicht verboten
Dass nicht jeder Kunde für Werbung empfänglich ist, musste nun auch die Fluglinie am eigenen Leibe miterleben. Die Airline warb in einer aktuellen Zeitungskampagne für ihre Niedrigpreise und setzte dabei auf viel nackte Haut. Ein Model in einem recht freizügigen Model liegt in der Sonne und gönnt sich dabei einen Cocktail. Dieses knappe Outfit der Dame in der Werbeaktion der Billigfluggesellschaft ging aber wenigstens für einen Betrachter eindeutig zu weit.
ASA hält Kampagne für irreführend
Der Kunde beschwerte sich bei der Advertising Standards Authority, der britischen Werbeaufsicht. Und die sprach nun ein Verbot der Kampagne aus. Damit ist nun das Aus der Kampagne mit dem Slogan „Book to the sun“ besiegelt. Bei der ASA begründet man die Entscheidung aber damit, dass in der Kampagne im Februar und März dieses Jahres mit falschen Versprechungen geworben wurde. Am leicht bekleideten Model habe es nicht gelegen.
Werbung vermittelt falschen Eindruck
Insgesamt hatte Ryanair mit der Werbemaßnahme für elf verschiedene Destinationen geworben. Dazu gehörten neben dem Wallfahrtsort Lourdes Oslo auch das italienische Rimini sowie das schottische Glasgow. Für die meisten Reiseziele, so das Urteil der Werbeaufsicht, sei das knappe Outfit zur besagten Jahreszeit nicht unbedingt die richtige Bekleidung. Ryanair habe Umstände vermittelt, die nicht der Realität entsprechen.
Beim Reiseanbieter selbst weist man die Kritik von sich. Für alle Reiseziele gilt entsprechend, dass sie Besuchern durchaus mit hoher Wahrscheinlichkeit einen sonnigen Urlaub bescheren könnten. Das sieht die Werbeaufsicht jedoch wesentlich anders. Dort verweist man auf die Statistiken zur den Sonnentagen in den ersten Monaten des Jahres. Und danach sei eher mit frischen Temperaturen zu rechnen.